Brandschutzgesetz Kanton Aargau

Das Brandschutzgesetz des Kantons Aargau bezweckt den Schutz von Personen, Tieren und Sachen gegen Brand – und Explosionsschäden.

Jeder Umbau/Neubau/Sanierung von Gebäuden und Wärmetechnischen Anlagen bedarf einer kantonalen oder kommunalen Brandschutzbewilligung. Diese wird bei Neubauten im Rahmen der Baubewilligung erteilt. Die Fertigstellung ist dem zuständigen Brandschutzbeauftragten zu melden, damit die Freigabe erfolgen kann.

Durch langjährige Erfahrung und regelmässige Weiterbildungen sind wir bestens gerüstet, um Ihnen wertvolle Tipps zu geben und Sie fachmännisch und kompetent zu beraten.

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Brandschutzbeauftragter

Als Brandschutzbeauftragter der Gemeinden Zofingen, Uerkheim und Safenwil, ist es uns ein persönliches Anliegen Sie gegen Brandschäden zu schützen. Wir erstellen für die Gemeinden die kommunale Brandschutzbewilligung im Rahmen des Baugesuches.

Wir beraten :

  • Architekten und Bauherren im Rahmen eines Bauvorhabens in der festgelegten Qualitätssicherungsstufe.

  • Instruieren und beraten Sicherheitsbeauftragte von Firmen betreffend betrieblichen Brandschutz (Feuerlöscher, Fluchtwege etc.).

Durch langjährige Erfahrung und regelmässige Weiterbildungen sind wir bestens gerüstet, um Ihnen wertvolle Tipps zu geben und Sie fachmännisch und kompetent zu beraten.

Brandschutzgesetz

Brandschutzverordnung

Brandschutzvorschriften 2015

Kontaktieren Sie uns per +41 (0)62 752 42 00 oder  info@kfro.ch, wir geben gerne Auskunft.