Lieberalisierung des Kaminfegerwesens

Per 01.01.2022 ist das Kaminfegerwesen im Kanton Aargau liberalisiert.

Wer die Wärmetechnischen Anlagen prüft, reinigt und kontrolliert, wird neu nicht mehr durch die Gemeinden entschieden.  Sie als Gebäudeeigentümer/-in können ihren Kaminfeger/Kontrolleur selber wählen.

Mehr Freiheit bedeutet umgekehrt jedoch auch mehr Verantwortung. Denn neu sind die Gebäudeeigentümer/-innen für die Betriebssicherheit ihrer Heizsysteme zuständig und nicht mehr die Gemeinden.

Pflichten und Fristen bestehen weiter

An der Unterhalts- & Reinigungspflicht ändert sich nichts. Der Kanton Aargau sowie die Gebäudeversicherung halten an den Fristen der Reinigungspflicht fest. Die Anlagen müssen weiterhin nach Vorgaben des Herstellers und den Empfehlungen des Verbandes in zweckmässigen Abständen gereinigt und unterhalten werden.

Sie entscheiden

Sie suchen einen NEUEN zuverlässigen, kompetenten und lösungsorientierten Wärmepartner?
ODER Sie kennen uns bereits und sind zufrieden mit unseren Dienstleistungen? Dann bleiben sie doch einfach bei UNS. Sie müssen nichts unternehmen. Wir bieten Ihnen die gewohnten Dienstleistungen und künftig sogar noch mehr.

  • Wir besuchen Sie, nach den gesetzlichen Vorschriften oder gemäss Ihrem Wunsch und führen die notwendigen Kaminfegerarbeiten, Feuerungskontrollen, Brandschutz, etc. aus.
  • Wir über nehmen für Sie die Überwachung der Wartung-/ Instandhaltungszyklen.
  • Sie erhalten vorgängig jeweils einen Terminvorschlag per Post, E-Mail oder SMS.
  • Wir erledigen die amtliche Feuerungskontrolle nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Wir bieten Ihnen persönliche Beratung in Sachen Brandschutz oder einer bevorstehenden Sanierung.

Kontaktieren Sie uns per +41 (0)62 752 42 00 oder  info@kfro.ch, wir geben gerne Auskunft.